"Schafft den §219a StGB ab!" - Gedanken zu dieser Forderung



Derzeitig läuft eine Initiative, die die Forderung nach der Abschaffung des §219a StGB erheben.

Dieser Paragraph verbietet für Schwangerschaftsabbrüche zu 'werben' und stellt das Anpreisen, Anbieten oder Ankündigen unter Strafe. Dies gilt auch für ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

GegnerInnen dieses Paragraphen sehen darin die Behinderung des informellen Selbstbestimmungsrechtes.

Dazu habe ich mir einige Gedanken gemacht, die ich als offenen und konstruktiven Diskussionsbeitrag verstehen will.
Ich wünsche mir, dass meine Überlegungen sachlich aufgegriffen und diskutiert und auch gerne mit Gegenargumenten erwidert werden.


Hier erst einmal der Gesetzestext im Wortlaut:
"§ 219a
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
    1.     eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
    2.     Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird."
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html 

1. Das Informationsrecht der Frauen wird nicht eingeschränkt

Die BefürworterInnen der Abschaffung des §219a meinen, dass dieser das informelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen beschränke.
Ist dem aber wirklich so?
Ich habe da meine Zweifel.

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