Abtreibungs-Referendum in Irland

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Abtreibungs-Referendum in Irland

Überlegungen von Gerd Wittka, ⓒ Gerd Wittka, 27.5.2018


Einleitung


In Irland hat es gerade ein Referendum über die Abtreibung gegeben. 
Ziel war die Überarbeitung des derzeitigen strengen Abtreibungsverbots, das zudem mit sehr hohen Haftstrafen drohte.
Die Mehrheit hat für die Überarbeitung des Abtreibungsgesetzes in Irland gestimmt.
Von den BefürworterInnen eines ‘liberaleren’ Abtreibungsrechtes wird das als großer Sieg, auch im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen gefeiert.

Ich sehe das jedoch komplexer ...


Medikamentenengpass sorgt für Unsicherheit bei PatientInnen

Patienten mit Anaphylaxie-Risiko waren wochenlang verunsichert

Im März 2018 meldeten Fach-Magazine und -Foren, dass das Notfallmedikament Celestamine® nur noch in geringen Mengen lieferbar ist.

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung vom 14. März 2018


Lebensrettendes Notfall-Präparat

Bei diesem Präparat handelt es sich um ein Notfall-Medikament, das Bestandteil eines Notfall-Sets für PatientInnen mit einem Anaphylaxie-Risiko ist.

Dies gilt z.B. für Menschen, die hochallergisch auf Bienen- oder Wespenstiche reagieren und bei denen es durch einen Stich zu einem anaphylaktischen Schock kommen kann.
Es wird aber auch bei Menschen eingesetzt, die z.B. eine chronische Urtikaria haben und in diesem Zusammenhang Angioödeme entwickeln können, die auch die Atemwege in Mitleidenschaft ziehen können. Im schlimmsten Fall kann es dabei zu Atemnot und Erstickungsanfällen kommen.

Das Notfall-Set aus Celestamine® N 0,5 liquidum, Antihistamintropfen und einer Adrenalin-Sofort-Injektionsspritze soll im Akutfall die drohende Gefahr eindämmen, damit der Rettungsdienst gerufen und weitere Akutmaßnahmen eingeleitet werden können.

Daher wundert es kaum, dass Menschen, die ein solches Notfall-Set verordnet bekommen, irritiert auf diese Meldung reagierten.
Besonders nervös wurden jene, die noch nicht über ein solches Notfall-Set verfügen, es aber verordnet bekommen haben oder bei denen beim vorhandenen Notfall-Set das Ablaufdatum für Celestamine® eingetreten ist oder kurz bevor steht.

Streiks! - nicht immer arbeitnehmerfreundlich!

In diesen Tagen laufen in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes Warnstreiks.

Es ist gut, dass ArbeitnehmerInnen durch Warnstreiks und Streiks die Möglichkeiten haben, ihren berechtigten Interessen Nachdruck zu verleihen.

Denn: zu groß ist oft der Machtunterschied zwischen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen. Da ist der Streik oft eines der letzten Mittel, um Unternehmen und ArbeitgeberInnen deutlich zu machen, dass ohne gute ArbeiternehmerInnen eben halt nichts läuft und der Erfolg eines Unternehmens maßgeblich von der Tatkraft der MitarbeiterInnen abhängt.

Deshalb finde ich es richtig, dass Gewerkschaften und ArbeiternehmerInnen auch in den Streik gehen.

Es gibt nur leider einen Haken, der gerade auch bei den Streiks im öffentlichen Dienst zu wenig beachtet und bei der Streik-Stategie von Gewerkschaften zu wenig berücksichtigt wird:

Die ArbeitenehmerInnen-unfreundliche Seite des Streiks!


Jens Spahn regt zum Nachdenken an

Hier dokumentiere ich meine Predigt zum 5. Fastensonntag, 18.03.2018, in der ich ein aktuelles Thema aufgreife.

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Liebe Schwestern und Brüder,

es ist ja nicht so, dass ich keine Themen für eine Predigt hätte – das Gegenteil ist der Fall.

Habe ich seit Anfang der Woche gedanklich eine Predigt zum heutigen Evangelium entwickelt, bewegt eine aktuelle Diskussion gesellschaftspolitische Kreise in unserem Land.

Es geht um eine Äußerung des neuen Gesundheitsministers Jens Spahn.

In einem Interview hatte er am letzten Wochenende vor der Geringschätzung des deutschen Sozialsystems gewarnt und geäußert: "Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut".
Quelle: https://www.ndr.de/ndr1niedersachsen/Jens-Spahn-Hartz-IV-bedeutet-nicht-Armut,spahn160.html

Diese Äußerung wird nun heftig diskutiert.

Als Christinnen und Christen ist es nötig, dass wir uns in diese Debatte einschalten.
Und so möchte ich heute einige Aspekte aus der Sicht unseres Glaubens beleuchten.

Christsein bedeutet mehr als "die 10 Gebote"

Predigt zum 3. Fastensonntag - B - 2018

Textstelle: Ex 20, 1- 17

Mose mit den 10 Geboten.
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Ich erinnere mich an die Zeit in der Pfarrei in Horst.
Ich war für die Firmvorbereitung im Pastoralteam zuständig.
Und die Verantwortlichen entschieden sich in einem Jahr, die 10 Gebote zum Thema der Firmvorbereitung zu machen.

    • Sie seien schließlich so etwas wie die zentralen Gebote unseres Glaubens und großartige Wegweiser zum Leben.
    • Wenn wir diese uns heute immer wieder in Erinnerung rufen, dann hätten wir konkrete Richtschnur für ein gottgefälliges Leben an der Hand und auch unser menschliches Miteinander und unsere Verantwortung für die Welt würden wir dadurch besser gerecht werden.
    • Die Zehn Gebote seien wunderbare Weisungen Gottes für ein erfülltes Leben.

Ohne Zweifel, liebe Schwestern und Brüder,
die zehn Gebote stellen ein hilfreiches Werk an Geboten dar, die viele Aspekte unserer menschlichen Existenz berühren und unser Zusammenleben hilfreich erleichtern können, so wie uns daran halten.

Und uns allein schon an diese zehn Gebote zu halten, fällt uns als Menschen nicht immer leicht.
Tagtäglich hören wir von Nachrichten, die offensichtlich abweichende Verhaltensweisen von diesen zehn Geboten darstellen.

Mehrheitlich hatte man sich damals in der Pfarrei also für die zehn Gebote als Thema der Firmvorbereitung ausgesprochen.

Ich jedoch hatte schon damals Bedenken angemeldet.

Möchten Sie wissen weshalb?

Kardinal Ludwig Müller gegen Segnung homosexueller Paare

"LIEBE - und tue was du willst!" (Augustinus)

Der frühere Präsident der Glaubenskongretation Kard. G. L. Müller hat sich im Februar 2018 gegen die Segnung homosexueller Paare ausgeschlossen.
Dabei bedient er sich einer eigenwilligen Argumentation, die ich hier zitieren und kommentieren möchte:


"...Ablehnend äußerte sich Müller auch zum Vorschlag, homosexuelle Paare zu segnen. Es wäre zwar eine „gotteslästerliche Anmaßung“, Menschen mit homosexuellen Neigungen zu verurteilen. „Doch wenn homosexuelle Handlungen dem Willen Gottes widersprechen, kann niemand dafür den Segen Gottes erbitten“, so der Kardinal. „Pastorale Hilfe sieht anders aus und dient dem Frieden der Seele nur dann, wenn sie auf dem Boden der Wahrheit bleibt.“..."
Quelle: https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2018-03/deutschland-kirche-theologie-oekumene-kommunion-mueller.html

Es geht um Liebe, nicht um sexuelle Handlungen


Sehr geehrter Herr Müller,
Ihr Gedankengang finde ich theologisch ziemlich verquer.

"Schafft den §219a StGB ab!" - Gedanken zu dieser Forderung



Derzeitig läuft eine Initiative, die die Forderung nach der Abschaffung des §219a StGB erheben.

Dieser Paragraph verbietet für Schwangerschaftsabbrüche zu 'werben' und stellt das Anpreisen, Anbieten oder Ankündigen unter Strafe. Dies gilt auch für ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

GegnerInnen dieses Paragraphen sehen darin die Behinderung des informellen Selbstbestimmungsrechtes.

Dazu habe ich mir einige Gedanken gemacht, die ich als offenen und konstruktiven Diskussionsbeitrag verstehen will.
Ich wünsche mir, dass meine Überlegungen sachlich aufgegriffen und diskutiert und auch gerne mit Gegenargumenten erwidert werden.


Hier erst einmal der Gesetzestext im Wortlaut:
"§ 219a
Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
    1.     eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
    2.     Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird."
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html 

1. Das Informationsrecht der Frauen wird nicht eingeschränkt

Die BefürworterInnen der Abschaffung des §219a meinen, dass dieser das informelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen beschränke.
Ist dem aber wirklich so?
Ich habe da meine Zweifel.

Abtreibungs-Referendum in Irland

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